Wenn Sie beihilfeberechtigt sind

Als Beihilfeberechtigte können Sie Ihre Klinik für eine stationäre Behandlung frei wählen. Wenn Sie Ihr Kind bei uns behandeln lassen möchten, berät Sie unser Patientenmanagement gern umfassend, was Sie für die Abstimmung mit Ihrer privaten Krankenversicherung, mit der Sie den nicht durch die Beihilfe getragenen Anteil abdecken, zu beachten haben. Bitte nehmen Sie selbst mit Ihrer zuständigen Beihilfestelle zeitgleich Kontakt auf, um eine schriftliche Kostenübernahmezusage des von der Beihilfe zu tragenden Anteils der Ihnen entstehenden Kosten zu bewirken. So kann Ihr Kind und Sie als Familie ganz entspannt bei uns ankommen.

Frau Lunemann,
Frau Sell und
Frau Wildhagen

Sekretariat
Patientenmanagement

Ihre Ansprechpartner
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