Beihilfeberechtigte

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind


Als Beihilfeberechtigte können Sie Ihre Klinik für eine stationäre Behandlung frei wählen. Wenn Sie Ihr Kind bei uns behandeln lassen möchten, berät Sie unser Patientenmanagement gern umfassend, was Sie für die Abstimmung mit Ihrer privaten Krankenversicherung, mit der Sie den nicht durch die Beihilfe getragenen Anteil abdecken, zu beachten haben. Selbstverständlich rechnen wir nach PEPP ab. Hier benötigen wir lediglich eine Genehmigung Ihrer Beihilfestelle, dass wir nach PEPP abrechnen dürfen. So können Ihr Kind und Sie als Familie ganz entspannt bei uns ankommen.

Melanie Sell
Bärbel Sklareck
Silke Lunemann

Sekretariat
Patientenmanagement

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